Wichtige Entscheidungen über die letzte Lebensphase selbst in die Hand nehmen
(DJD) – Was passiert mit mir, wenn ich krank oder pflegebedürftig werde und wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann? Wie möchte ich medizinisch behandelt und pflegerisch versorgt werden? Wer soll mich rechtlich vertreten? Bei der Versorgungsplanung geht es darum, solche Fragen zu klären und seine eigenen Vorstellungen für die letzte Lebensphase in entsprechenden Verfügungen festzuhalten. Doch die meisten Menschen haben das (noch) nicht getan. „Das kann weitreichende Folgen haben, da oft nicht klar geregelt ist, wer was entscheiden darf, und im Ernstfall Betreuungsgerichte ins Spiel kommen können“, erklärt Thomas Gmeinder von der compass private pflegeberatung. Er empfiehlt diese fünf Schritte:
1. Gedanken machen
Zunächst sollte man einfach einmal darüber nachdenken, ob man überhaupt eine Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase machen möchte. Bei der Entscheidung kann helfen, sich verschiedene Situationen vorzustellen, die entstehen könnten, und zu überlegen, was man sich dann für sich wünschen würde.
2. Informieren
Zur Vorsorgeplanung sollten eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung und eventuell ein Testament gehören. Im Internet gibt es dazu zahlreiche Informationen, etwa unter www.pflegeberatung.de. Das Bundesjustizministerium bietet auf www.bmj.de unter dem Menüpunkt „Service“ Broschüren sowie Musterformulare an.
3. Pflegeberatung nutzen
Eine große Hilfe kann das Wahrnehmen einer Pflegeberatung sein. „Die Berater und Beraterinnen sind mit der Thematik vertraut und können wichtige Hinweise geben“, so Gmeinder. Kostenfreien Rat für jedermann gibt es zum Beispiel telefonisch bei compass unter der Rufnummer 0800 – 101 88 00. Einen Rückruf kann man über die Homepage compass-pflegeberatung.de vereinbaren.
4. Vollmachten erstellen
Gut informiert geht es dann an die Erstellung der Dokumente. Dabei können weitere Fachleute hinzugezogen werden. So beraten viele Hausärzte bei der Ausgestaltung der Patientenverfügung. Für eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sowie ein Testament kann man sich an eine Rechtsberatung, einen Anwalt oder Notar wenden.
5. Archivieren und aktualisieren
Bei allen Dokumenten ist es entscheidend, dass sie im Ernstfall auch gefunden werden und greifbar sind. Deshalb sollten wichtige Personen über den Aufbewahrungsort informiert sein. Gegen eine kleine Gebühr können die Dokumente auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) registriert werden. Wichtig: Sie sollten regelmäßig aktualisiert werden, um aktuellen medizinischen und rechtlichen Standards zu entsprechen.