Bild: Der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte kann beispielsweise Informationen zu relevanten Diagnosen, zur Medikation oder zu Allergien und Arzneimittel-Unverträglichkeiten enthalten. Foto: djd/gematik/Daniel Chassein

Wertvolle Hilfe im Notfall

(djd) – Tritt ein medizinischer Notfall ein, geht es oft um Sekunden. Dann kann es lebensrettend sein, wenn die Rettungsärztin oder der Rettungsarzt sofort auf die wichtigsten medizinischen Informationen zugreifen kann: Liegt eine notfallrelevante Allergie vor? Nimmt die Person regelmäßig Medikamente ein? Ist eine Patientin schwanger? Oder hat ein Patient ein Implantat, zum Beispiel einen Herzschrittmacher? Dieses Wissen hilft den Ärzten, schnell die richtige Diagnose zu stellen und die passende Behandlung einzuleiten. Ermöglicht wird das über den Notfalldatensatz, den gesetzlich Versicherte freiwillig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen können. Auch der Kontakt zum Haus- oder Facharzt, ein Notfallkontakt – etwa Familienangehörige – sowie Informationen darüber, ob und wo ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung vorliegen, können gespeichert werden.

Versicherte entscheiden über den Einsatz ihrer Notfalldaten

Die Notfalldaten werden nicht automatisch auf der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt, sondern nur auf Wunsch der Versicherten. Hierzu müssen sie mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ein Aufklärungsgespräch führen und ihr Einverständnis geben – unter www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten erfährt man Näheres. Anschließend werden die Daten in der Arztpraxis auf der Gesundheitskarte hinterlegt und ärztlich bestätigt. In einer Notfallsituation können diese dann auch ausgelesen werden, wenn Patienten nicht zustimmen können, da sie beispielsweise bewusstlos sind. Neben Ärzten können ebenso medizinisches Personal, Apotheker sowie Psychotherapeuten auf die Notfalldaten zugreifen. Wichtig ist, dass Versicherte diese regelmäßig aktualisieren lassen, damit sie ihren Zweck auch erfüllen können.

Für wen der Notfalldatensatz besonders sinnvoll ist

Versicherte sollten vor allem über einen Notfalldatensatz nachdenken, wenn sie Erkrankungen, Allergien oder Unverträglichkeiten haben oder Medikamente einnehmen, die in einer Notfallsituation von Bedeutung sind. Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit chronischen Beschwerden, komplexen Krankengeschichten, bekannten schweren anaphylaktischen Reaktionen und seltenen Erkrankungen – ebenso Personen mit Implantaten oder besonderen Einschränkungen wie einer Hörbehinderung. Für Schwangere ist der Notfalldatensatz ebenfalls sinnvoll. Darüber hinaus lohnt er sich für alle Menschen, die wichtige Notfallkontakte stets bei sich tragen möchten.