Dr. Carolin Kreis: Neue ärztliche Leitung im MVZ Lüdinghausen

Dr. Carolin Kreis: Neue ärztliche Leitung im MVZ Lüdinghausen

Bild: Dr. Carolin Kreis ist die ärztliche Nachfolgerin von Dr. Jörg Siebert in der CHIP am St. Marien-Hospital. (Foto © St. Marien-Hospital Lüdinghausen)

Dr. Carolin Kreis übernimmt nach Dr. Jörg Siebert die Leitung der Chirurgischen Praxis (CHIP)

Lüdinghausen – „Es ist uns eine große Freude, dass die Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie spezielle Unfallchirurgie, Frau Dr. Carolin Kreis, die ärztliche Leitung der Praxis für Chirurgie im Medizinischen Versorgungszentrum (CHIP) seit Januar übernommen hat. Sie tritt die Nachfolge von Dr. Jörg Siebert an, der in den wohlverdienten Ruhestand geht“, sagt der Geschäftsführer des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Lüdinghausen, Johannes Simon.

Dr. Carolin Kreis bringt eine beeindruckende Expertise in der Orthopädie und Unfallchirurgie mit. Vor ihrer Tätigkeit in Lüdinghausen war Frau Kreis mehrere Jahre als Fachärztin und Oberärztin tätig und agierte als DRG-Beauftragte in der Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Münster. „Ihre Fachkenntnis und ihr organisatorisches Geschick machen Frau Dr. Kreis zur idealen Wahl für die Ärztliche Leitung der chirurgischen Praxis“, begründet Simon die Verpflichtung der Medizinerin. Die CHIP im MVZ des St. Marien-Hospitals Lüdinghausen ist eine wichtige Anlaufstelle für chirurgische Behandlungen und Versorgungen in der Region. Mit Dr. Kreis als Ärztlicher Leitung und gemeinsam mit dem Team, bestehend aus fünf weiteren Fachärztinnen und Fachärzten aus den Fachbereichen Orthopädie und Unfallchirurgie, Allgemein- und Viszeralchirurgie und Plastische und Rekonstruktive Chirurgie, wird die Praxis weiterhin hochwertige und patientenzentrierte Versorgung anbieten. Dr. Kreis und ihr Team im MVZ Lüdinghausen freuen sich gemeinsam, das Leistungsspektrum in der Diagnostik und Therapie chirurgischer Erkrankungen zu erweitern. Die hochqualifizierten Fachkräfte bieten eine breite Palette von konservativen und operativen Therapien an, um die Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu fördern und zu erhalten.

Zu den angebotenen Versorgungsleistungen gehören unter anderem die Behandlung akuter Verletzungen des gesamten muskuloskelettalen Systems inklusive Röntgen- und Ultraschalldiagnostik. Darüber hinaus die Diagnose und Behandlung von Bauchdecken- und Leistenbrüchen sowie die Vor- und Nachbehandlung operativer Patienten sowohl aus dem St-Marien Hospital, als auch aus allen umliegenden Kliniken.

„Daneben sind handchirurgische Eingriffe und die Behandlung aller Stadien der Arthrose inklusive der Endoprothetik aller großen Gelenke und Sportverletzungen einer der Hauptschwerpunkte in unserer Praxis“, erklärt die Nachfolgerin von Dr. Jörg Siebert, Dr. Carolin Kreis. „Zusätzlich bieten wir ein breites Spektrum plastisch-chirurgischer Eingriffe an, um unseren Patienten ein Höchstmaß an Komfort und Sicherheit zu gewährleisten.“

Neu im Leistungsspektrum sei auch die Proktologie zur Früherkennung von Darmkrebs und anderen proktologischen Erkrankungen. „Die Kolleginnen und Kollegen vom MVZ Lüdinghausen sind stolz darauf, unseren Patienten eine umfassende und hochmoderne Versorgung anbieten zu können. Wir freuen uns, bei medizinischen Bedürfnissen zu helfen und stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung“, so der Geschäftsführer des MVZ, Johannes Simon. „Dr. Jörg Siebert danken wir für seine langjährige engagierte Arbeit und seinen Beitrag zum Erfolg der Praxis sehr herzlich und wünschen ihm alles Gute im Ruhestand.“

Prof. Suwelack: Transplantationsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß

Prof. Suwelack: Transplantationsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß

Bild: Prof. Barbara Suwelack ist kürzlich in den Vorstand der Deutschen Transplantationsgesellschaft gewählt worden ist. Sie ist zudem ehemalige leitende Oberärztin der Transplantationsnephrologie (Nierentransplantation) am UKM und Leiterin des in Münster ansässigen Deutschen Lebendspende Registers. (Foto © UKM)

„2024 wird ein wichtiges Jahr für die Transplantation und für die Lebendorganspende“, sagt Prof. Barbara Suwelack. Die Leiterin des Deutschen Lebendspende Registers, das 2019 in Münster entstanden ist, blickt gespannt auf mögliche Änderungen wie die Widerspruchslösung und die Aufhebung des „Verbundenheits-“ und des „Subsidiaritätsprinzips“.

Münster (ukm/lwi) – Wenig Spender, lange Wartezeiten für Betroffene. Wer in Deutschland auf ein Spenderorgan wartet, steht im europäischen Vergleich statistisch eher mittelmäßig dar. Die Gründe dafür sind vielseitig, doch einige der Stellschrauben könnten in diesem Jahr vom Gesetzgeber bewegt werden. „Nach 25 Jahren ist das Transplantationsgesetz in seiner jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß“, sagt Prof. Barbara Suwelack, die im Oktober in den Vorstand der Deutschen Transplantationsgesellschaft gewählt worden ist. Die ehemalige leitende Oberärztin der Transplantationsnephrologie (Nierentransplantation) am UKM (Universitätsklinikum Münster), die vor zwei Jahren zum (eigentlichen) Ruhestand die Patientenversorgung an ihren Nachfolger Prof. Stefan Reuter übergeben hat, setzt sich in dieser neuen Vorstandsrolle, aber auch in ihrem Amt als Leiterin des Deutschen Lebendspende Registers, das seit 2019 in Münster ansässig ist, stark für eine Reform des Transplantationsgesetzes ein. Entsprechend gespannt blickt sie auf mögliche Gesetzesänderungen, die derzeit im Bundesgesundheitsministerium erarbeitet werden. Einen Bereich stellt dabei eine Umstellung von der Entscheidungs- auf eine Widerspruchslösung dar, die bedeuten würde, dass alle Menschen in Deutschland nach Feststellung des Hirntodes als potenzielle Organspender gelten, sofern sie nicht selbst aktiv zu Lebzeiten widersprochen haben, oder von den Angehörigen ein ihnen bekannter Widerspruch übermittelt wird. Das würde die Arbeit in den Kliniken vielerorts erleichtern. So sind allein am UKM viele Mitarbeitende als Organspendebeauftragte der jeweiligen Klinik, etwa in der Inneren Medizin, Chirurgie und Intensivmedizin, im Einsatz. Zudem gibt es mit Dorothee Lamann und Dr. Jan Englbrecht klinikübergreifende Transplantationsbeauftragte. „Im Idealfall gäbe es dadurch einen klareren Überblick über die Entscheidung von potenziellen Spendern“, sagt Suwelack. Heute müssen häufig die Hinterbliebenen entscheiden, weil nicht bekannt ist, ob und wie die Verstorbenen sich zur Organspende positioniert haben. In vielen Fällen lehnen die Angehörigen eine Spende in dieser schwierigen Situation dann ab.

Ein weiterer Wunsch: „Wir sehen insbesondere der Abkehr vom »Subsidiaritätsprinzip« hoffnungsvoll entgegen“, sagt Suwelack mit Blick auf die Versorgung nierenkranker Menschen. Derzeit ist die Lebendorganspende der Spende von Verstorbenen nachgeordnet. Betroffene müssen erst bei Eurotransplant, der Vermittlungsstelle für Organspenden, gelistet sein und eine Lebendnierenspende darf erst erfolgen, wenn es dort kein Organangebot eines Verstorbenen gibt. „Das Nachrangigkeitsprinzip sollte ursprünglich den Spendenden schützen, aber warum sollten Lebendspender nicht freiwillig und gegebenenfalls altruistisch spenden können und so die Eurotransplant-Warteliste und damit auch die Gemeinschaft entlasten?“, fragt Suwelack. Schließlich hätten nicht alle Erkrankten einen passenden Lebendspender. Zur Einordung: Von 10.454 Nierenerkrankten in der Warteliste haben im Jahr 2023 1514 Personen eine Niere von einer verstorbenen Person erhalten und 608 weitere Transplantationen sind nach Lebendspenden realisiert worden.

Erweiterung des Spenderkreises in vielen Ländern Europas schon üblich

Ein weiteres – und aus Sicht von Suwelack überholtes – Prinzip ist das der Verbundenheit: Wer hierzulande eine Niere spenden möchte, muss mit dem Empfänger in einem verwandtschaftlichen oder besonders nahen Verhältnis stehen. Zeichnet sich jedoch ab, dass das Spender-Empfänger-Paar immunologisch nicht zueinander passt und die erkrankte Person die Niere abstoßen würde, ist schnelle Hilfe auf diesem Weg nicht mehr möglich. Die Ablehnungsquote bei der Lebendspende ist daher hoch. Abhilfe könnten hier Über-Kreuz-Lebendspenden (Cross-Over-Spenden) schaffen. Eine Nierenspende ist dabei nicht nur unter sich nahestehenden Menschen möglich, sondern auch kreuzweise zwischen zwei fremden, passenden Paaren. Ziel sei eine Erweiterung des Spenderkreises und eine Erhöhung der Spendenzahlen bei der Lebendorganspende in Deutschland, so wie in den meisten EU-Ländern bereits üblich, betont Suwelack. Wie bei allen Lebendspenden entscheiden sich auch bei der Cross-Over-Spende alle Beteiligten bewusst, individuell und freiwillig dafür.

Lebendspender nicht vergessen

„Wir dürfen die Lebendspender nicht vergessen, müssen vordringlich ihren Schutz garantieren und eine gute Nachsorge gewährleisten“, erinnert Suwelack. Dazu trage vor allem das Deutsche Lebendspende Register bei. „Das Register bietet erstmals valide Daten zum Langzeit-Outcome und zu den Risiken der Lebendspende. Weltweit einzigartig ist, dass auch wichtige psychosoziale Aspekte der Lebendspende erfasst werden. Nur mithilfe dieser Daten können wir eine umfängliche individualisierte Aufklärung für Lebendspender bieten und Risiken vermeiden“, sagt Suwelack. Da die Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit dem Jahr 2024 ausläuft, wird aktuell mit Hochdruck nach Verstetigungsmöglichkeiten gesucht.

Weitere Informationen zum Thema unter Organspende | Uniklinik Münster (ukm.de) und auf den Seiten des Deutschen Lebendspende Registers SOLKID-GNR Start (uni-muenster.de).
Familie Müter Stiftung spendet Taschenübersetzer an EVK Münster

Familie Müter Stiftung spendet Taschenübersetzer an EVK Münster

Bild: Testen den im EVK Münster neu angeschafften Taschenübersetzer: Peggy Müller, Alexandra Windau und Dr. Martina Klein. Foto: © Alexianer

Taschenübersetzer: Hilfsmittel für eine gelungene Kommunikation im Krankenhaus

Münster – Sprachbarrieren können gerade im Krankenhaus zu Unsicherheit und Angst führen. Was passiert mit mir, was habe ich für eine Erkrankung? Mit einem kleinen Hilfsmittel kann diese Barriere überwunden werden: mit einem Taschenübersetzer. Sieben Geräte sind jetzt im EVK im Einsatz und erleichtern die Verständigung zwischen Mitarbeitenden und Patient*innen. Dadurch, dass die Übersetzung in Sprach- und Textausgabe vorgenommen wird, profitieren auch hörgeschädigte und taube Menschen: Sie können ablesen, was ihr Gegenüber gesagt hat.

„Ganz besonders im Erstkontakt sind die Geräte eine wichtige Unterstützung, da die gelungene Kommunikation unseren Patientinnen und Patienten von Beginn an ein gutes Gefühl vermittelt“, sagt Lena Burkert, stellvertretende Pflegedirektorin im EVK. Von der Frage nach dem Wohlbefinden bis zur Erklärung der Therapie – die Teams in der Notaufnahme, auf der Intensivstation und auf den Normalstationen freuen sich über die Taschenübersetzer, die 76 Sprachen abdecken.

Gespendet hat die sieben Geräte im Wert von insgesamt rund 2000 Euro die Familie Müter Stiftung aus Oer-Erkenschwick. Eine kleine Familienstiftung, die den Alexianern sehr verbunden ist, wie Dr. Martina Klein, Leiterin des Fundraisings, betont. „Familie Müter war sofort überzeugt, dass es sinnvoll ist, den Menschen, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, auf diesem einfachen Weg entgegenzukommen“, sagt sie.

Nach Raphaelsklinik und Clemenshospital ist das EVK das dritte Krankenhaus der Alexianer in Münster, das mit den Taschenübersetzern ausgestattet werden konnte. Auch am Alexianer-Martinistift in Nottuln, einer Jugendhilfe-Einrichtung, sind die Geräte im Einsatz.

BRIDGE: Deutsch-niederländische Zusammenarbeit

BRIDGE: Deutsch-niederländische Zusammenarbeit

Bild (v.l.): Prof. Dr. Oliver Treib (Universität Münster), Dr. Caroline Fischer (Universität Twente) und Dr. Vincent Hofbauer (Universitätsklinikum Münster) im NRW-Wirtschaftsministerium, wo sie den BRIDGE-Antrag bei den Geldgebern vorstellen mussten und zur großen Freude am Ende den Zuschlag von knapp 1,5 Millionen Euro erhielten.

Medizinische Ressourcen effektiv, sicher und grenzüberschreitend einsetzen

Nicht zuletzt die Covid19-Pandemie hat gezeigt, dass öffentliche Gesundheit nicht an der Grenze haltmacht. Deshalb wird sich mit einem Zuschuss von rund 1,5 Millionen Euro aus dem europäischen Förderprogramm Interreg zukünftig ein Team von niederländischen und deutschen Expertinnen und Experten u.a. aus der Medizin damit beschäftigen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu verbessern und damit ein robustes, widerstandsfähiges Gesundheitssystem in der Region zu konzipieren. Deutscher klinischer Partner des Euregio-Projekts BRIDGE, das im Frühjahr 2024 anlaufen wird, ist das UKM.

Münster (ukm/maz) – Menschen, die in Grenzgebieten leben, kennen das Dilemma: Das nächste Krankenhaus ist zwar nah, liegt aber auf der anderen Länderseite und ist damit nicht unmittelbar zugänglich – oder möglicherweise aufgrund der dünnbesiedelten Region nicht optimal ausgestattet. Denn Ressourcen wie Intensivbetten, Personal und Medikamente werden nicht im regionalen Verbund gesehen, sondern Länderweise. Eine Situation, die ein interdisziplinäres Team aus Politik- und Sozialwissenschaftlern, Medizinern, Ingenieuren und Informatikern der Universität Twente, dem Bureau Acute Zorg Euregio, dem UKM (Universitätsklinikum Münster) und der Universität Münster nun im Rahmen des Projektes BRIDGE nicht nur analysieren, sondern verbessern will. Denn klar ist: „Wenn wir in Versorgungsregionen über Bundesländer- und sogar Ländergrenzen hinweg denken und voneinander lernen, profitieren alle davon, die Patientinnen und Patienten, die Häuser selbst und das medizinische Personal“, sagt Prof. Alex W. Friedrich, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKM, der von 2010 bis 2021 selbst in den Niederlanden tätig war und daher die Notwendigkeit und Vorteile der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sehr gut kennt.

Finanziert wird das Projekt BRIDGE, das ein Gesamtvolumen von rund 2 Millionen Euro hat, zu einem Großteil durch das EU-Förderprogramm Interreg und das NRW-Wissenschaftsministerium mit einem Zuschuss von knapp 1,5 Millionen Euro. Damit sollen laufende Prozesse und Kooperationen begutachtet sowie weitere Bedarfe ermittelt und Hindernisse für die gemeinsame Nutzung von Ressourcen analysiert und abgebaut werden. „Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsversorgung ist. Wir wollen mit BRIDGE ein digitales, 360°-umfassendes Gesundheitsnetzwerk etablieren, welches alle Akteure miteinander dauerhaft vernetzt und den sicheren Austausch von Ressourcen auch in Nicht-Pandemiezeiten zwischen den Niederlanden und Deutschland ermöglicht“, erklärt Dr. Vincent Hofbauer, Leiter der Stabsstelle UKM International. Entscheidend dafür wird das grenzüberschreitende Pooling von Ressourcen sein. Durch die gemeinsame Nutzung von beispielsweise Materialien, Kapazitäten und Personal verfügen die Krankenhäuser in der deutsch-niederländischen Grenzregion im Falle eines plötzlichen Notfalls schnell über die benötigten Ressourcen, ohne sie überall rund um die Uhr vorhalten zu müssen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies kürzere Wege und schnellerer Zugang zu spezialisierter Versorgung.

Vorbild für eine digitale, grenzübergreifende Plattform: Die Datenbank für Covid19-Intensivpatienten

Derzeit findet in der Region bereits ein grenzüberschreitender Austausch von Hubschraubern und Krankenwagen statt, ebenso in der Notfall- und pädiatrischen Akutversorgung. Diese Projekte sind jedoch getrennt organisiert und die Zusammenarbeit basiert auf individuellen Vereinbarungen, sorgt außerdem für einen enormen Verwaltungsaufwand. Im Zuge von BRIDGE soll eine digitale Plattform implementiert werden, um die Koordination zu erleichtern. Vorbild für solch ein System ist die Datenbank für Covid19-Intensivpatienten, die das UKM im ersten Pandemiejahr im Auftrag des Landes NRW eingerichtet hatte, um eine zentrale Bettensteuerung der Krankenhäuser in NRW zu ermöglichen. Mittels dieser Plattform konnten Patientenübernahmen auch aus den Niederlanden, Belgien und Frankreich unbürokratisch ermöglicht werden. Aktuell wird die Datenbank für die Koordinierung der medizinischen Versorgung von Kriegsverletzen aus der Ukraine eingesetzt und soll im Rahmen des Projekts BRIDGE weiterentwickelt werden, um zukünftige Ressourcen effektiv, sicher und grenzüberschreitend zu teilen.

Erklärtes Ziel ist es, die deutsch-niederländische Plattform allen Akteuren in der Gesundheitsversorgung zur Verfügung zu stellen, die an einem Austausch der Ressourcen interessiert sind. „Hier sind in erster Linie alle Krankenhäuser auf beiden Seiten der Grenze gemeint“, erklärt Hofbauer die freiwillige Teilnahme am Netzwerk. „Wir gehen aber davon aus, dass wir viele Krankenhäuser in NRW, Niedersachsen und Niederlanden gewinnen können, da diese von dem großen Netzwerk profitieren werden.“ Die gegenseitige Zusammenarbeit fällt mit der kürzlich unterzeichneten Absichtserklärung zwischen den grenzüberschreitenden Parteien zusammen. Angelegt ist das Projekt im Rahmen der Interreg-Förderung bis 31.12.2027.

Bundespolitische Reformkonzepte im Realitätscheck

Bundespolitische Reformkonzepte im Realitätscheck

Bild: Zum Austausch trafen sich beim Vor-Ort-Termin (v. l.): Chefarzt Dr. Stephan Braune und weitere Vertreter des St. Franziskus Hospitals, Maria Klein-Schmeink MdB, die Vorstände der Franziskus Stiftung Dr. Ulrich Knopp und Dr. Nils Brüggemann, Dr. Janosch Dahmen MdB und Europawahl-Kandidat Dr. Philipp Mathmann. (Foto © St. Franziskus-Stiftung Münster)

Reformkonzepte: Bedarfsgerechte Versorgung in der Notaufnahme

Münster – Die anstehende Reform der Notfallversorgung war Anlass für einen offenen Austausch zwischen Vertretern von Franziskus Stiftung und St. Franziskus-Hospital Münster mit der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Maria Klein-Schmeink und Dr. Janosch Dahmen, dem gesundheitspolitischen Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundespolitiker wollten die bundespolitischen Reformansätze gemeinsam mit ihrem Parteikollegen Dr. Philipp Mathmann einem Realitätscheck unterziehen.

Kommen Hilfe suchende Patientinnen oder Patienten ohne ärztliche Überweisung in die Notaufnahme eines Krankenhauses, stellt sich oft die Frage: „Medizinischer
Notfall, oder nicht?“ Seit vielen Jahren weisen Krankenhäuser auf eine Überlastung ihrer Notaufnahmen hin. Eine wesentliche Ursache der Überlastung liege dabei in der Inanspruchnahme der Notfallversorgung durch Patientinnen und Patienten, die eigentlich in der vertragsärztlichen Versorgung behandelt werden könnten, fasste Dr. Stephan Braune, Chefarzt der Notaufnahme des St. Franziskus-Hospitals zusammen. Jährlich gäbe es rund 30.000 Patientenkontakte in der Notaufnahme der Klinik, da sei ein optimales Ineinandergreifen der Prozesse bei eindeutigen Verantwortlichkeiten elementar wichtig. Mit der kassenärztlichen Portalpraxis, die zu Rand- und Nachtzeiten direkt vor Ort Seite an Seite am „blauen Tresen“ die Notaufnahme entlaste, gäbe es ein hervorragendes Miteinander.

Alle Beteiligten sahen Optimierungsbedarf beim gesetzlichen Rahmen (z.B. durch eine systematische, effiziente und qualifizierte Vernetzung der Notfalltelefonnummern 116117 und 112) – die Vertreter aus der Politik ebenso wie die Vertreter vom Krankenhausträger und aus der klinischen Praxis. Beim Vor-Ort-Termin wurde die Reform der Notfallversorgung und deren erfolgreiche Ausgestaltung aus den verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Das Bundesgesundheitsministerium hatte hierzu kürzlich ein Eckpunktepapier vorgelegt.

Dr. Nils Brüggemann, Vorstandsvorsitzender der Franziskus Stiftung erläuterte, was aus Sicht der Krankenhäuser für den Reformerfolg entscheidend sei: „Es muss zu einer Fokussierung des Fachpersonals auf die eigentliche Notfallbehandlung kommen statt zu erhöhtem Aufwand in Triage und Administration. Insbesondere für die Kliniken auf dem Land muss die Finanzierung gut durchdacht sein und auch die Vorhalteleistungen abdecken.“

Gesundheitspolitiker Dr. Janosch Dahmen, selbst ehemaliger Notfallmediziner, hebt die besondere Rolle der Notaufnahmen in der Notfallversorgung hervor: “Notaufnahmen müssen rund um die Uhr zur Behandlung von Notfällen zur Verfügung stehen. Doch der durch den Fachkräftemangel bedingte Exit Block, also lange Liegezeiten in der Notaufnahme bis zur Weiterleitung in die Fachabteilung, sowie fehlende ambulante und telemedizinische Versorgungsalternativen führen zu einer hohen Belastung. Die Vernetzung und Zusammenarbeit mit allen Versorgungsebenen ist deshalb entscheidend und ein Schwerpunkt der geplanten Notfallreform. Gerade für eine verlässliche Steuerung der Patientinnen und Patienten zwischen Notaufnahmen und Notdienstpraxis ist es außerdem wichtig, dass Ärzte in den Notdienstpraxen einheitlich qualifiziert sind und so eine verlässliche Versorgungsoption darstellen“. Zusätzlich war es Dr. Dahmen wichtig, auch auf die besonderen Anforderungen in der Notfallversorgung von Kindern und Senioren einzugehen.

Die politischen Vertreter bedankten sich im Anschluss für die informativen, fach- und praxisnahen Impulse. Gemeinsames Ziel sei, dass das Gesundheitssystem die richtige Hilfe zur richtigen Zeit am richtigen Ort liefere.

Die St. Franziskus-Stiftung Münster zählt zu den größten konfessionellen Krankenhausgruppen Deutschlands. Die Stiftung trägt Verantwortung für derzeit 14 Krankenhäuser sowie zehn Behinderten- und Senioreneinrichtungen in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bremen. Darüber hinaus hält sie Beteiligungen u.a. an ambulanten Rehabilitationszentren, Pflegediensten und Hospizen. In den Einrichtungen der Franziskus Stiftung werden jährlich über 570.000 Menschen stationär und ambulant behandelt, in den Langzeiteinrichtungen etwa 1.000 Menschen betreut. Über 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für kranke, behinderte und alte Menschen. Der Vorstand besteht aus Dr. Nils Brüggemann (Vorsitzender) und Dr. med. Ulrich Knopp.
UKM-OnlineTalk: „Revolution in der Krebstherapie? Bispezifische Antikörper und ADCs“

UKM-OnlineTalk: „Revolution in der Krebstherapie? Bispezifische Antikörper und ADCs“

Bild: Prof. Annalen Bleckmann, Direktorin des Westdeutschen Tumorzentrums (WTZ) Münster und Prof. Georg Lenz, Wissenschaftlicher Direktor des WTZ Münster und Direktor der Medizinischen Klinik A am UKM (© Foto/UKM/Wibberg)

Der medizinische Fortschritt ist unaufhaltsam, aber gerade in der Krebstherapie wachsen die Behandlungsmöglichkeiten fast exponentiell. Der UKM-OnlineTalk aus Anlass des bevorstehenden Welt-Krebstages will am kommenden Mittwoch, 07. Februar, ab 18 Uhr, Betroffenen, ihren Angehörigen und anderen Interessierten die Möglichkeit geben, sich diesbezüglich auf den neuesten Stand zu bringen. Prof. Annalen Bleckmann und Prof. Georg Lenz vom Westdeutschen Tumorzentrum (WTZ) Münster geben ein Update zu Therapien, die – verglichen mit den bisherigen Behandlungsstandards – echte Gamechanger im Kampf gegen die zweithäufigste Todesursache sein können.

Münster (ukm/aw) – Für Patientinnen und Patienten der Krebstherapie ist es eine gute Nachricht: Mit den bispezifischen Antikörpern und den ADCs (Antibody-Drug-Conjugates/ Deutsch: Antikörper-Wirkstoff-Konjugate) stehen Onkologinnen und Onkologen neuerdings zwei ganz neue und sehr innovative Therapieprinzipien für Krebspatientinnen und -patienten zur Verfügung. „Der Fortschritt ist hier rasant und wenn wir uns anschauen, wie viele Medikamente dieser Art schon zugelassen worden sind, werden sie die klassische Chemotherapie, wie wir sie heute noch kennen, in Zukunft sicher ablösen“, sagt Prof. Annalen Bleckmann, Direktorin des WTZ Münster am UKM (Universitätsklinikum Münster).

Sowohl Bispezifische Antikörper als auch ADCs bringen die „Feinde“ der Krebszelle direkt in die Krebszelle und sind in der Regel ärmer an Nebenwirkungen als die herkömmlichen Therapien wie Chemotherapie und Strahlentherapie. „Bei den neuen innovativen Methoden wird nicht mehr jede Körperzelle in Mitleidenschaft gezogen. Mit den bispezifischen Antikörpern steht uns beispielsweise eine ganz neue Klasse an Krebsmedikamenten zur Verfügung. Über ein spezifisches Oberflächenmerkmal binden sie einerseits an die Tumorzellen und andererseits binden sie an die T-Zellen der körpereigenen Abwehr. Diese werden so in die Nähe des Tumors gebracht und töten ihn ab“, beschreibt Prof. Georg Lenz, Wissenschaftlicher Direktor des WTZ Münster, der am UKM auch die Medizinische Klinik A, Hämatologie und Onkologie, leitet, den taktischen Doppelschlag. Die ADCs dagegen binden direkt an die Zellen eines bestehenden Tumors und haben im Sinne eines Rucksack-Prinzips ein Chemotherapeutikum an Bord, das in den Tumorzellen zur Wirkung kommt.

Im Moment sind die ADCs vor allem im Einsatz bei hämatologischen Erkrankungen sowie gegen Brustkrebs, Lungenkrebs und uro-genitale Karzinome. Die bispezifischen Antikörper finden bei verschiedenen Leukämiearten und Lymphomen breite Anwendung. Für weitere Anwendungsgebiete laufen weltweit hunderte Studien.

„Mit rasanten und guten Ergebnissen“, wie Annalen Bleckmann berichtet, „insbesondere die Lebensqualität unserer Patientinnen und Patienten verbessert sich deutlich.“, so Bleckmann. „Nebenwirkungen wie Haarausfall, andauernde Übelkeit und Erbrechen, wie sie leider bei Chemotherapie, Strahlentherapie oder auch der Kombination aus beidem normal sind, bleiben aus“, ergänzt Georg Lenz. Studien zeigen, dass bei einigen Tumorerkrankungen auch die Überlebensrate mit den neuen Therapieprinzipien signifikant gesteigert werden kann.

Der UKM-OnlineTalk zum Thema „Revolution in der Krebstherapie? Bispezifische Antikörper und ADCs“ ist am Mittwoch, 07. Februar, ab 18.00 Uhr, über den YouTube-Kanal des UKM zu streamen. Interessierte können im Vorfeld per Mail an ukm-onlinetalk@ukmuenster.de ihre Fragen einreichen. Auch Kommentare direkt unter dem Stream werden entweder direkt oder nach der Ausstrahlung beantwortet. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ukm-onlinetalk.de